Allgemeine Geschäftsbedingungen
gültig ab dem 02.08.2007
§1 Geltung und Bedingungen
- Die Lieferungen, Leistungen, Installationen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle jetzigen und künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Angebotsstellung oder mit der Unterzeichnung des Lieferscheins welcher vom Verkäufer, dessen Vertreter oder beauftragten Spediteurs vorgelegt werden, gelten diese Bestimmungen als angenommen.
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und dem schriftlichen Einverständnis des Verkäufers.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Speziell ausgearbeitete Angebote sind mit einer Gültigkeit versehen, ansonsten sind sie 30 Tage ab Erstellung gültig. Bestätigung von Aufträgen durch den Kunden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Werden Zahlungsmodalitäten nicht eingehalten ist der Verkäufer berechtigt vom Kaufvertrag (Auftrag) zurückzutreten oder die weitere Fortführung der Leistung auszusetzen.
- Herstellerangaben in Katalogen, Werbematerial usw. sind unverbindlich soweit nicht ausdrücklich ich verbindlich bestätigt.
§ 3 Zahlungen und Preise
- Die Preise sind in unseren Verkaufspreislisten oder in vom Verkäufer erarbeiteten Angeboten aufgeführt.
- Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich und können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden, außer sie sind ihr die Abwicklung eines Auftrages schriftlich festgeschrieben.
- Vom Verkäufer erarbeitete Angebote sind im Allgemeinem 30 Tage ab deren Erstellung gültig und preisverbindlich, es sei denn, der Zeitraum der Verbindlichkeit wurde schriftlich im Angebot geändert.
- Die Preise verstehen sich ab Lager Ebersbach. Die Versendung der Ware erfolgt unfrei und auf Kosten und Risiko des Käufers zuzüglich eines Verpackungsbetrages. Bei Bestellungen unter einem Nettolistenpreis von 50 € erfolgt die Berechnung eines Mindermengenzuschlags von 4 € zzgl. MwSt.
- Die Zahlung erfolgt regelmäßig per Nachnahme, andere Zählungsmodalitäten ergeben sich aus dem Angebot, Auftrag oder Rechnung. Die Zahlung gilt dann als vollzogen. wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Diskont- Scheck und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers.
- Soweit zwischen Auftrag und Lieferung mehr als 4 Wochen liegen, gelten die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung.
- Für den Fall der Nichterfüllung des Vertrages vom Käufer, des Rücktritts vom Kaufvertrag durch den Verkäufer gemäß § 455 BGB (Eigentumsvorbehalt) ist der Verkäufer berechtigt 25 % des Kaufpreises zzgl. verauslagter Leistungen wie Installation, Verpackung, Fracht & Rückfrachtkosten als Schadenersatz zu fordern. Die Ware wird dabei als mobiles Inventar betrachtet. Den Vertragspartnern bleibt es unbenommen, einen höheren Schaden nachzuweisen.
- Für jeden Fall der Zahlungsaufforderung (Mahnung) durch den Verkäufer kann dieser eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 3 € verlangen.
- Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind Verzugszinsen von 3 % aber den jeweiligen Diskontsatz der Landesbank zu entrichten. Es bleibt beiden Parteien unbenommen, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen.
§ 4 Lieferung, Haftung, Transportversicherung
- Wenn der Käufer keine Lieferart bestimmt hat, erfolgt diese nach Ermessen des Verkäufers.
- Die Gefahr geht auf den Käufer aber, sobald die Ware das Lager Peine verlassen hat.
- Wird der Versand auf Wusch der Käufers verzögert oder nimmt er die Ware nicht ab, so geht die Ware mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Der Verkäufer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet Lieferungen in Namen und Rechnung des Käufers zu versichern.
§ 5 Lieferzeiten
- Der Verkäufer ist bemüht angegebene Termine einzuhalten. Gerät er in Verzug, so kann der Käufer unter Maßgabe folgender Bedingungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung Nr.8 AGB verlangen.
- Die Dauer der vom Verkäufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf sechs Wochen festgelegt, die mit dem Eingang der Friststellung beim Verkäufer beginnt.
- Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
- Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist schadhaft liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehre Nachbesserungen sind zulässig.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
- Transportschäden sind unter Angabe von Zeugen und Beweismaterial innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt dem Spediteur und dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen und ständig im Zustand des Mangels vom Käufer bereit zu halten, ansonsten verlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche an den Verkäufer
- Werden Betriebs- oder Wartungsanweisung des Verkäufers vom Käufer nicht erfüllt, Änderungen an Produkten vorgenommen, Originalspezifikationen nicht verwandt, so entfällt die Gewährleistung. Der Käufer ist verpflichtet die Kosten für den einmaligen Transport zu übernehmen.
- Die Rechnung ist ausnahmslos die Grundlage für den Garantiefall, demzufolge ist das Datum der Rechnungslegung maßgebend.
- Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzteillieferung nach dem dritten Versuch fehl, so kann der Käufer Nachlass oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
- Die vorstehenden Nummern dieses Paragraphen gelten nicht für gebrauchte Geräte, welche unter Ausschluss jeglicher Garantiegewährung geliefert werden.
- Schadensersatzansprüche verlöschen ebenfalls, wenn ein Gerät mutwillig oder fahrlässig unter Betriebsbedingungen eingesetzt wurden, die den geforderten Normen nicht entsprechen oder das Gerät mutwillig oder fahrlässig untypischen mechanischen Belastungen ausgesetzt wurde.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Forderungen aus Kontokorrent), die aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt und künftig zustehen, werden dem Verkäufer folgende Sicherheiten gewährt. Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum der Fa. Lights and Magic GmbH.
- Solange der Käufer im Zahlungsverzug ist, ist eine Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Ware unzulässig, da sie noch um Besitz des Verkäufers ist. Für Versicherung. Schutz dieser Vorbehaltsware ist der Verkäufer verantwortlich und dem Verkäufer jederzeit nachzuweisen. Der Verkäufer kann eine Außerbetriebsetzung der Vorbehaltsware jederzeit verlangen.
- Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers kann der Verkäufer die Herausgabe der Ware auch Gegenüber dritten verlangen.
§ 8 Zahlungen
- Regelmäßig erfolgt die Zahlung per Nachnahme. Soweit nicht anders vereinbart sind Rechnungen innerhalb von acht Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug zahlbar. Der Verkäufer ist berechtigt, Zahlungen des Käufers auf dessen ältere Schuld anzurechnen.
- Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den gesamten Betrag verfügen kann. Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Diskont- und Wechsel Spesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig
- Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn andere Umstände bekannt werden, die die Zahlungsfähigkeit des Käufers in Frage stellen, ist der Verkäufer berechtigt Sicherheitszahlungen zu verlangen oder vom Kaufvertrag ohne weitere Realisierung zurückzutreten.
- Der Käufer ist zu Aufrechnung, Zurückbehaltung nur berechtigt wem seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
- Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Soweit gesetzlich zulässig ist Hildesheim ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.
- Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Rechtswirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.